“Swiss Made” ist nicht nur ein beliebter Slogan, sondern eine gesetzlich geregelte und geschützte Herkunftsbezeichnung. Die “Swissness”-Gesetzgebung, die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
Die wichtigsten rechtlichen Kriterien (vereinfacht)
Das Swissness-Gesetz legt klare, quantifizierbare Massstäbe fest, die Produkte erfüllen müssen, um rechtlich als “Swiss Made” zu gelten. Diese Regeln sind auf verschiedene Branchen zugeschnitten, um Fairness und Relevanz zu gewährleisten, aber sie haben alle ein gemeinsames Ziel: Sie sollen garantieren, dass der wesentliche Charakter eines Produkts aus der Schweiz stammt.
Für Lebensmittel und Naturprodukte
Um als schweizerisch zu gelten, müssen mindestens 80 % des Gewichts der Rohstoffe eines Lebensmittels aus der Schweiz stammen. Bei Milch und Milchprodukten ist diese Anforderung noch strenger: 100 % der Milch müssen aus der Schweiz stammen. Zudem muss der wesentliche Verarbeitungsschritt, der dem Lebensmittel seine charakteristischen Eigenschaften verleiht, wie etwa die Verarbeitung von Schweizer Milch zu Käse oder von Schweizer Weizen zu Biskuits, innerhalb der Schweizer Grenzen stattfinden. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen für Rohstoffe vor, die in der Schweiz nicht erhältlich sind, wie zum Beispiel Kakaobohnen für die Schokoladenherstellung.
Für industrielle Produkte
Diese breite Kategorie umfasst Artikel wie Kosmetika, Werkzeuge und Kleidung. Damit ein Industrieprodukt das Label “Swiss Made” tragen darf, müssen mindestens
Für die Verwendung des Schweizer Kreuzes
Das ikonische weiße Kreuz auf rotem Grund ist das offizielle Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Seine Verwendung im kommerziellen Marketing ist stark eingeschränkt und ausschließlich Produkten und Dienstleistungen vorbehalten, die nach den strengen Swissness-Kriterien tatsächlich aus der Schweiz stammen. Die Verwendung des Schweizerkreuzes auf einem Produkt ist ein starkes Zeichen der Konformität und ist für Produkte, die nur einen oberflächlichen Bezug zum Land haben, gesetzlich verboten.
Unsere transparenten dreistufigen Etiketten für Ihr Vertrauen
Diese komplexen Regeln zu verstehen, sollte nicht Ihre Aufgabe sein, sondern unsere. Um Ihnen absolute Klarheit und Transparenz auf einen Blick zu bieten, haben wir ein einfaches dreistufiges Kennzeichnungssystem entwickelt, das Sie auf jeder Produktseite finden.
Swissness – Schweizer Label
Dies ist unsere höchste Auszeichnung. Es bescheinigt, dass ein Produkt die strengen gesetzlichen Swissness-Kriterien für seine spezifische Kategorie (z.B. 80 % für Lebensmittel, 60 % für Industriegüter) vollständig erfüllt und dass seine wesentliche Verarbeitung in der Schweiz erfolgt. Marken, die dieses Label verwenden, dürfen oft das Schweizerkreuz in ihrem Marketing verwenden.
SwissMade (Herkunft)
Dieses Label hebt die echte Schweizer Herkunft und Handwerkskunst eines Produkts hervor. Es wird für Produkte verwendet, die nachweislich in der Schweiz hergestellt werden, auch wenn der Produzent das formale “Swissness – Swiss Label” für Marketingzwecke nicht verlangt oder verwendet, was bei kleineren, handwerklichen Produzenten üblich ist.
Fast SwissMade
Dieses Label ist unser Bekenntnis zu radikaler Transparenz. Es wird für Produkte verwendet, die von einer Marke mit langer Schweizer Tradition oder einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen stammen, dessen Produktion ganz oder teilweise im Ausland erfolgt. Wir legen dies klar offen, um jede Verwechslung zu vermeiden, eine Praxis, die in unserer Fallstudie über Branding versus Herkunft.
Wie wir die Herkunft überprüfen (Eine Verpflichtung zur Authentizität)
Unser dreistufiges System baut auf einer sorgfältigen Überprüfung auf. Wir überprüfen die Markenunterlagen, einschließlich des Firmensitzes, der Produktionsstandorte und, falls vorhanden, der Materiallisten oder der Kosten der verkauften Waren. Wir gleichen diese Informationen mit den offiziellen kategoriespezifischen Regeln ab und verwenden stets eine konservative Kennzeichnung, wenn die Daten unvollständig sind. Wir verpflichten uns, bei allen gesetzlichen Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben, um sicherzustellen, dass unsere Kennzeichnung korrekt und vertrauenswürdig bleibt. Weitere Einzelheiten zu unserem Versprechen finden Sie auf unserer Seite über das Swiss Made-Label.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Can a Swiss brand be made abroad?
Ja, absolut. Das Branding oder das Erbe eines Unternehmens ist etwas anderes als die spezifische Herkunft eines Produkts. Um Verwirrung bei unseren Kunden zu vermeiden, kennzeichnen wir solche Artikel eindeutig mit unserem Label “Almost SwissMade” und geben detaillierte Hinweise zur Herstellung.
2. May any Swiss company use the Swiss cross on its products?
Nein. Das Recht, das Schweizerkreuz in der kommerziellen Vermarktung zu verwenden, ist strikt den Produkten vorbehalten, die den offiziellen Swissness-Herkunftskriterien entsprechen. Die irreführende Verwendung des Kreuzes ist gesetzlich verboten, um seinen Wert und das Vertrauen der Verbraucher zu schützen.
3. Why are some ingredients in a “Swiss Made” food product non-Swiss?
Das Gesetz sieht sinnvolle Ausnahmen für bestimmte Rohstoffe vor, die aufgrund des Klimas oder anderer Faktoren nicht in der Schweiz produziert werden, wie zum Beispiel Kakaobohnen für Schokolade. Für Zutaten , die in der Schweiz erhältlich sind, gilt jedoch nach wie vor die Regel von 80 % des Rohstoffgewichts.
